[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":90},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278819,"§ 59","59","Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt","Verwarnung mit Strafvorbehalt","(1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn 1.zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird,\n2.nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und\n3.die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.\n§ 56 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.\n(2) Neben der Verwarnung kann auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt werden. Neben Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht zulässig.","STGB - Rechtsfolgen der Tat - Verwarnung mit Strafvorbehalt - § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt\n\n(1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn 1.zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird,\n2.nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und\n3.die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.\n§ 56 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.\n(2) Neben der Verwarnung kann auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt werden. Neben Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht zulässig.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Allgemeiner Teil","Dritter Abschnitt","Fünfter Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 58","Gesamtstrafe und Strafaussetzung","58",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 57b","Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe","57b",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 57a","Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe","57a",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 59a","Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen","59a",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 59b","Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe","59b",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 59c","Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt","59c",[51,58,63,69,75,80,85],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 17.11.2025 – 5 StR 566\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:171125B5STR566.25.0",null,"2025-11-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE727992025.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":54,"leitsatz":54,"date":60,"source_url":61,"source_type":62},"Sächsisches OVG, Urt. v. 08.11.2024 – 12 A 486\u002F22.D","2024-11-08","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=7497","sachsen_rechtsprechung",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 10.01.2024 – VI R 16\u002F21","ECLI:DE:BFH:2024:B.100124.VIR16.21.0","1. Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig.\n2. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar.","2024-01-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202410056.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 07.08.2018 – VII R 24, 25\u002F17, VII R 24\u002F17, VII R 25\u002F17","ECLI:DE:BFH:2018:U.070818.VIIR24.17.0","1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist   .\n2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist .\n3. Die Feststellung darf sich auf den Zinsanspruch beziehen, selbst wenn die strafrechtliche Verurteilung nicht wegen der Zinsen erfolgt ist .","2018-08-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201810185.zip",{"title":76,"ecli":77,"leitsatz":54,"date":78,"source_url":79,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 30.11.2017 – 3 StR 385\u002F17","ECLI:DE:BGH:2017:301117U3STR385.17.0","2017-11-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE617322018.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":54,"date":83,"source_url":84,"source_type":57},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 17.04.2015 – 1 BvR 629\u002F13","ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150414.1bvr062913","2015-04-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE408911501.zip",{"title":86,"ecli":54,"leitsatz":87,"date":88,"source_url":89,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 16.02.2012 – IX ZB 113\u002F11","1a. Die Restschuldbefreiung ist auch dann zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Verurteilung nach dem Eröffnungsantrag jedoch getilgt worden ist.\n1b. Die Versagung der Restschuldbefreiung setzt voraus, dass die Verurteilung vor der Entscheidung über die Restschuldbefreiung Rechtskraft erlangt hat.\n1c. Der Schuldner ist auch dann wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden, wenn neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.\n2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, mit welchem das Insolvenzgericht über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung entscheidet, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.","2012-02-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305372012.zip",false]