[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-74b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":103},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278867,"§ 74b","74b","Sicherungseinziehung","Einziehung","(1) Gefährden Gegenstände nach ihrer Art und nach den Umständen die Allgemeinheit oder besteht die Gefahr, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden, können sie auch dann eingezogen werden, wenn 1.der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat oder\n2.die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen.\n(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 wird der andere aus der Staatskasse unter Berücksichtigung des Verkehrswertes des eingezogenen Gegenstandes angemessen in Geld entschädigt. Das Gleiche gilt, wenn der eingezogene Gegenstand mit dem Recht eines anderen belastet ist, das durch die Entscheidung erloschen oder beeinträchtigt ist.\n(3) Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn 1.der nach Absatz 2 Entschädigungsberechtigte a)mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass der Gegenstand als Tatmittel verwendet worden oder Tatobjekt gewesen ist, oder\nb)den Gegenstand oder das Recht an dem Gegenstand in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zulassen, in verwerflicher Weise erworben hat oder\n2.es nach den Umständen, welche die Einziehung begründet haben, auf Grund von Rechtsvorschriften außerhalb des Strafrechts zulässig wäre, dem Entschädigungsberechtigten den Gegenstand oder das Recht an dem Gegenstand ohne Entschädigung dauerhaft zu entziehen.\nAbweichend von Satz 1 kann eine Entschädigung jedoch gewährt werden, wenn es eine unbillige Härte wäre, sie zu versagen.","STGB - Rechtsfolgen der Tat - Einziehung - § 74b Sicherungseinziehung\n\n(1) Gefährden Gegenstände nach ihrer Art und nach den Umständen die Allgemeinheit oder besteht die Gefahr, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden, können sie auch dann eingezogen werden, wenn 1.der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat oder\n2.die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen.\n(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 wird der andere aus der Staatskasse unter Berücksichtigung des Verkehrswertes des eingezogenen Gegenstandes angemessen in Geld entschädigt. Das Gleiche gilt, wenn der eingezogene Gegenstand mit dem Recht eines anderen belastet ist, das durch die Entscheidung erloschen oder beeinträchtigt ist.\n(3) Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn 1.der nach Absatz 2 Entschädigungsberechtigte a)mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass der Gegenstand als Tatmittel verwendet worden oder Tatobjekt gewesen ist, oder\nb)den Gegenstand oder das Recht an dem Gegenstand in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zulassen, in verwerflicher Weise erworben hat oder\n2.es nach den Umständen, welche die Einziehung begründet haben, auf Grund von Rechtsvorschriften außerhalb des Strafrechts zulässig wäre, dem Entschädigungsberechtigten den Gegenstand oder das Recht an dem Gegenstand ohne Entschädigung dauerhaft zu entziehen.\nAbweichend von Satz 1 kann eine Entschädigung jedoch gewährt werden, wenn es eine unbillige Härte wäre, sie zu versagen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Allgemeiner Teil","Dritter Abschnitt","Siebenter Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 74a","Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen","74a",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 74","Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern","74",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 73e","Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes","73e",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 74c","Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern","74c",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 74d","Einziehung von Verkörperungen eines Inhalts und Unbrauchbarmachung","74d",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 74e","Sondervorschrift für Organe und Vertreter","74e",[51,58,63,68,73,78,83,88,93,98],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 08.01.2026 – 6 StR 564\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:080126B6STR564.25.0",null,"2026-01-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE703132026.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":54,"date":61,"source_url":62,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 19.11.2025 – 4 StR 409\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:191125B4STR409.25.0","2025-11-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE730272025.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":54,"date":66,"source_url":67,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 30.09.2025 – 3 StR 388\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:300925B3STR388.25.0","2025-09-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE728332025.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":54,"date":71,"source_url":72,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 24.07.2025 – 3 StR 382\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:240725B3STR382.24.0","2025-07-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE725172025.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":54,"date":76,"source_url":77,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 20.01.2025 – 1 StR 370\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:200125B1STR370.24.0","2025-01-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702832025.zip",{"title":79,"ecli":80,"leitsatz":54,"date":81,"source_url":82,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 26.11.2024 – 3 StR 303\u002F24","ECLI:DE:BGH:2024:261124B3STR303.24.0","2024-11-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702722025.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":54,"date":86,"source_url":87,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 10.10.2024 – 2 StR 448\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:101024B2STR448.23.0","2024-10-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE712602024.zip",{"title":89,"ecli":90,"leitsatz":54,"date":91,"source_url":92,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 28.08.2024 – 2 StR 405\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:280824B2STR405.23.0","2024-08-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE711732024.zip",{"title":94,"ecli":95,"leitsatz":54,"date":96,"source_url":97,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 10.07.2024 – StB 29\u002F24, StB 30\u002F24","ECLI:DE:BGH:2024:100724BSTB29.24.0","2024-07-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE665702024.zip",{"title":99,"ecli":100,"leitsatz":54,"date":101,"source_url":102,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 14.02.2024 – 5 StR 574\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:140224B5STR574.23.0","2024-02-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615882024.zip",false]