[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-90c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278909,"§ 90c","90c","Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union","Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates","(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.","STGB - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - § 90c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union\n\n(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Besonderer Teil","Erster Abschnitt","Dritter Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 90b","Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen","90b",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 90a","Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole","90a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 90","Verunglimpfung des Bundespräsidenten","90",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 91","Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat","91",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 91a","Anwendungsbereich","91a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 92","Begriffsbestimmungen","92",[],false]