[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-96":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278918,"§ 96","96","Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen","Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit","(1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.\n(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren (§ 95), wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.","STGB - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit - § 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen\n\n(1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.\n(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren (§ 95), wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 95","Offenbaren von Staatsgeheimnissen","95",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 94","Landesverrat","94",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 93","Begriff des Staatsgeheimnisses","93",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 97","Preisgabe von Staatsgeheimnissen","97",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 97a","Verrat illegaler Geheimnisse","97a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 97b","Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses","97b",[],false]