[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stipg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stipg","Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstipg\u002Fxml.zip",1279516,"§ 9","9","Widerruf",null,"Die Bewilligung des Stipendiums soll mit mindestens sechswöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats widerrufen werden, wenn der Stipendiat oder die Stipendiatin der Pflicht nach § 10 Absatz 2 und 3 nicht nachgekommen ist oder entgegen § 4 Absatz 2 eine weitere Förderung erhält oder die Hochschule bei der Prüfung feststellt, dass die Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen für das Stipendium nicht mehr fortbestehen. Ein rückwirkender Widerruf der Bewilligung ist insbesondere im Fall der Doppelförderung möglich.","STIPG - § 9 Widerruf\n\nDie Bewilligung des Stipendiums soll mit mindestens sechswöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats widerrufen werden, wenn der Stipendiat oder die Stipendiatin der Pflicht nach § 10 Absatz 2 und 3 nicht nachgekommen ist oder entgegen § 4 Absatz 2 eine weitere Förderung erhält oder die Hochschule bei der Prüfung feststellt, dass die Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen für das Stipendium nicht mehr fortbestehen. Ein rückwirkender Widerruf der Bewilligung ist insbesondere im Fall der Doppelförderung möglich.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Beendigung","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Bewilligung und Förderungsdauer","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Mitwirkungspflichten","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Aufbringung der Mittel","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Beirat","12",[],false]