[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-106":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279735,"§ 106","106","Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts","Ermittlungsmaßnahmen","(1) Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.\n(2) Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen. Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in § 104 Abs. 2 bezeichneten Räume.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Ermittlungsmaßnahmen - § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts\n\n(1) Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.\n(2) Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen. Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in § 104 Abs. 2 bezeichneten Räume.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Achter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 105","Verfahren bei der Durchsuchung","105",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 104","Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit","104",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 103","Durchsuchung bei anderen Personen","103",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 107","Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis","107",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 108","Beschlagnahme anderer Gegenstände","108",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 109","Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände","109",[],false]