[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-110":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":105},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279739,"§ 110","110","Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien","Ermittlungsmaßnahmen","(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.\n(2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.\n(3) Nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 ist auch die Durchsicht von elektronischen Speichermedien bei dem von der Durchsuchung Betroffenen zulässig. Diese Durchsicht darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien erstreckt werden, soweit auf sie von dem elektronischen Speichermedium aus zugegriffen werden kann, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu befürchten ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.\n(4) Werden Papiere zur Durchsicht mitgenommen oder Daten vorläufig gesichert, gelten die §§ 95a und 98 Absatz 2 entsprechend.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Ermittlungsmaßnahmen - § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien\n\n(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.\n(2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.\n(3) Nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 ist auch die Durchsicht von elektronischen Speichermedien bei dem von der Durchsuchung Betroffenen zulässig. Diese Durchsicht darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien erstreckt werden, soweit auf sie von dem elektronischen Speichermedium aus zugegriffen werden kann, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu befürchten ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.\n(4) Werden Papiere zur Durchsicht mitgenommen oder Daten vorläufig gesichert, gelten die §§ 95a und 98 Absatz 2 entsprechend.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Achter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 109","Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände","109",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 108","Beschlagnahme anderer Gegenstände","108",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 107","Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis","107",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 110a","Verdeckter Ermittler","110a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 110b","Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers","110b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 110c","Befugnisse des Verdeckten Ermittlers","110c",[50,57,63,68,73,79,85,90,95,100],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.01.2026 – StB 68\u002F25 VS-NfD","ECLI:DE:BGH:2026:070126BSTB68.25.0",null,"2026-01-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702182026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 03.09.2025 – StB 42\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:030925BSTB42.25.0","Die für Verteidigungsunterlagen geltenden Erwägungen, wonach eine Durchsicht vorläufig sichergestellter Gegenstände zulässig ist, wenn nicht offensichtlich ist, dass es sich um Verteidigungsunterlagen handelt, sind auf den Umgang mit konsularischen Archiven und Schriftstücken zu übertragen.","2025-09-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE722892025.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":53,"date":66,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 21.08.2025 – StB 37\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:210825BSTB37.25.0","2025-08-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE721912025.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":53,"date":71,"source_url":72,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 29.04.2025 – 1 BvR 1368\u002F24","ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250429.1bvr136824","2025-04-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE463552501.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":76,"date":77,"source_url":78,"source_type":56},"BFH, Beschl. v. 23.04.2025 – I B 51\u002F22","ECLI:DE:BFH:2025:B.230425.IB51.22.0","NV: Erkenntnisse aus der Auswertung einer Festplatte durch einen Außenprüfer (hier: E-Mail-Verkehr) können im Besteuerungsverfahren einem qualifizierten Verwertungsverbot unterliegen, wenn die Festplatte im Rahmen eines gegen eine andere Person wegen einer Nichtsteuerstraftat durchgeführten Ermittlungsverfahrens sichergestellt und dem Außenprüfer von der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Durchsicht nach § 110 der Strafprozessordnung zur vollständigen Auswertung überlassen worden ist.","2025-04-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202520124.zip",{"title":80,"ecli":81,"leitsatz":82,"date":83,"source_url":84,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 13.03.2025 – 2 StR 232\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:130325B2STR232.24.0","Der Versuch der Ermittlungsbehörden, Zugang zu den auf einem Mobiltelefon eines Beschuldigten gespeicherten Daten durch zwangsweises Auflegen von dessen Finger auf den Fingerabdrucksensor zu erlangen, ist von § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO als Ermächtigungsgrundlage jedenfalls dann gedeckt, wenn eine zuvor nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient und der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist.","2025-03-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE711342025.zip",{"title":86,"ecli":53,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":89},"Die bereits vorab mit einem Durchsuchungsbeschluss verbundene allgemeine Beschlagnahmegestattung, die keine Konkretisierung der von ihr erfassten Gegenstände, sondern nur gattungsmäßige Umschreibungen enthält, ist auch dann als keine Beschlagnahmeanordnung im Rechtssinn (hier im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG), sondern lediglich als Richtlinie zur Eingrenzung der Durchsuchung zu verstehen, wenn sie in den Tenor des angegriffenen Beschlusses aufgenommen wurde. Der Betroffene kann mit der Beschwerde die Beseitigung des dadurch gesetzten Rechtsscheins einer Zwangsmaßnahme verlangen.","2025-02-06","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=7506","sachsen_rechtsprechung",{"title":91,"ecli":92,"leitsatz":53,"date":93,"source_url":94,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 06.02.2024 – StB 76 - 78\u002F23, StB 76\u002F23, StB 77\u002F23, StB 78\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:060224BSTB76.23.0","2024-02-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615702024.zip",{"title":96,"ecli":97,"leitsatz":53,"date":98,"source_url":99,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 24.10.2023 – StB 59\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:241023BSTB59.23.0","2023-10-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE631782023.zip",{"title":101,"ecli":102,"leitsatz":53,"date":103,"source_url":104,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 06.09.2023 – StB 40\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:060923BSTB40.23.0","2023-09-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE630512023.zip",false]