[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-113":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279764,"§ 113","113","Untersuchungshaft bei leichteren Taten","Verhaftung und vorläufige Festnahme","(1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.\n(2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte 1.sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,\n2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder\n3.sich über seine Person nicht ausweisen kann.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Verhaftung und vorläufige Festnahme - § 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten\n\n(1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.\n(2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte 1.sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,\n2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder\n3.sich über seine Person nicht ausweisen kann.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Neunter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 112a","Haftgrund der Wiederholungsgefahr","112a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 112","Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe","112",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 111q","Beschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen","111q",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 114","Haftbefehl","114",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 114a","Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung","114a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 114b","Belehrung des verhafteten Beschuldigten","114b",[],false]