[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-127a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279792,"§ 127a","127a","Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme","Verhaftung und vorläufige Festnahme","(1) Hat der Beschuldigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt und liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nur wegen Fluchtgefahr vor, so kann davon abgesehen werden, seine Festnahme anzuordnen oder aufrechtzuerhalten, wenn 1.nicht damit zu rechnen ist, daß wegen der Tat eine Freiheitsstrafe verhängt oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird und\n2.der Beschuldigte eine angemessene Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens leistet.\n(2) § 116a Abs. 1 und 3 gilt entsprechend.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Verhaftung und vorläufige Festnahme - § 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme\n\n(1) Hat der Beschuldigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt und liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nur wegen Fluchtgefahr vor, so kann davon abgesehen werden, seine Festnahme anzuordnen oder aufrechtzuerhalten, wenn 1.nicht damit zu rechnen ist, daß wegen der Tat eine Freiheitsstrafe verhängt oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird und\n2.der Beschuldigte eine angemessene Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens leistet.\n(2) § 116a Abs. 1 und 3 gilt entsprechend.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Neunter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 127","Vorläufige Festnahme","127",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 126a","Einstweilige Unterbringung","126a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 126","Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen","126",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 127b","Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren","127b",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 128","Vorführung bei vorläufiger Festnahme","128",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 129","Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung","129",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"C-124\u002F16 – Staatsanwaltschaft München I gegen Ianos Tranca und Ionel Opria","ECLI:EU:C:2017:228","Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2012\u002F13\u002FEU — Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren — Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf — Zustellung eines Strafbefehls — Modalitäten — Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten — Beschuldigter ohne festen Wohnsitz oder Aufenthalt — Einspruchsfrist, die ab Zustellung an den Bevollmächtigen läuft","2017-03-22","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62016CJ0124","eurlex_caselaw",false]