[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-130":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279796,"§ 130","130","Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags","Verhaftung und vorläufige Festnahme","Wird wegen Verdachts einer Straftat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, ein Haftbefehl erlassen, bevor der Antrag gestellt ist, so ist der Antragsberechtigte, von mehreren wenigstens einer, sofort von dem Erlaß des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen und davon zu unterrichten, daß der Haftbefehl aufgehoben werden wird, wenn der Antrag nicht innerhalb einer vom Richter zu bestimmenden Frist, die eine Woche nicht überschreiten soll, gestellt wird. Wird innerhalb der Frist Strafantrag nicht gestellt, so ist der Haftbefehl aufzuheben. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist. § 120 Abs. 3 ist anzuwenden.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Verhaftung und vorläufige Festnahme - § 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags\n\nWird wegen Verdachts einer Straftat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, ein Haftbefehl erlassen, bevor der Antrag gestellt ist, so ist der Antragsberechtigte, von mehreren wenigstens einer, sofort von dem Erlaß des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen und davon zu unterrichten, daß der Haftbefehl aufgehoben werden wird, wenn der Antrag nicht innerhalb einer vom Richter zu bestimmenden Frist, die eine Woche nicht überschreiten soll, gestellt wird. Wird innerhalb der Frist Strafantrag nicht gestellt, so ist der Haftbefehl aufzuheben. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist. § 120 Abs. 3 ist anzuwenden.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Neunter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 129","Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung","129",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 128","Vorführung bei vorläufiger Festnahme","128",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 127b","Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren","127b",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 131","Ausschreibung zur Festnahme","131",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 131a","Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung","131a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 131b","Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen","131b",[],false]