[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-145":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":66},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279822,"§ 145","145","Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers","Verteidigung","(1) Wenn in einem Falle, in dem die Verteidigung notwendig ist, der Verteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt, sich unzeitig entfernt oder sich weigert, die Verteidigung zu führen, so hat der Vorsitzende dem Angeklagten sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen. Das Gericht kann jedoch auch eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.\n(2) Wird der notwendige Verteidiger erst im Laufe der Hauptverhandlung bestellt, so kann das Gericht eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.\n(3) Erklärt der neu bestellte Verteidiger, daß ihm die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleiben würde, so ist die Verhandlung zu unterbrechen oder auszusetzen.\n(4) Wird durch die Schuld des Verteidigers eine Aussetzung erforderlich, so sind ihm die hierdurch verursachten Kosten aufzuerlegen.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Verteidigung - § 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers\n\n(1) Wenn in einem Falle, in dem die Verteidigung notwendig ist, der Verteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt, sich unzeitig entfernt oder sich weigert, die Verteidigung zu führen, so hat der Vorsitzende dem Angeklagten sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen. Das Gericht kann jedoch auch eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.\n(2) Wird der notwendige Verteidiger erst im Laufe der Hauptverhandlung bestellt, so kann das Gericht eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.\n(3) Erklärt der neu bestellte Verteidiger, daß ihm die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleiben würde, so ist die Verhandlung zu unterbrechen oder auszusetzen.\n(4) Wird durch die Schuld des Verteidigers eine Aussetzung erforderlich, so sind ihm die hierdurch verursachten Kosten aufzuerlegen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Elfter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 144","Zusätzliche Pflichtverteidiger","144",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 143a","Verteidigerwechsel","143a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 143","Dauer und Aufhebung der Bestellung","143",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 145a","Zustellungen an den Verteidiger","145a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 146","Verbot der Mehrfachverteidigung","146",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 146a","Zurückweisung eines Wahlverteidigers","146a",[50,57,62],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.01.2026 – 2 StR 132\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:140126B2STR132.25.0",null,"2026-01-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605122026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":53,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 20.06.2013 – 2 StR 113\u002F13","Der Angeklagte ist nicht hinreichend verteidigt, wenn bei kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers ein anderer Verteidiger für einen Tag der Hauptverhandlung bestellt wird, um die Vernehmung eines Zeugen zu ermöglichen, ohne dass der Ersatzverteidiger sich in die Sache einarbeiten konnte.","2013-06-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE311572013.zip",{"title":63,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":64,"source_url":65,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 30.08.2012 – 4 StR 108\u002F12","2012-08-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE120020762.zip",false]