[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-154":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":101},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279840,"§ 154","154","Teileinstellung bei mehreren Taten","Öffentliche Klage","(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1.wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder\n2.darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.\n(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.\n(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.\n(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.\n(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Öffentliche Klage - § 154 Teileinstellung bei mehreren Taten\n\n(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1.wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder\n2.darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.\n(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.\n(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.\n(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.\n(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 153f","Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch","153f",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 153e","Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue","153e",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 153d","Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen","153d",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 154a","Beschränkung der Verfolgung","154a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 154b","Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung","154b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 154c","Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung","154c",[50,57,62,67,72,76,81,86,91,96],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 29.04.2026 – 6 StR 514\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:290426B6STR514.25.0",null,"2026-04-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615112026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 16.04.2026 – 5 StR 119\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:160426B5STR119.26.0","2026-04-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE707182026.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 24.03.2026 – 5 StR 671\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:240326B5STR671.25.0","2026-03-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600192026.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":53,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 19.03.2026 – 6 StR 503\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:190326B6STR503.25.0","2026-03-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706642026.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":53,"date":70,"source_url":75,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 19.03.2026 – 6 StR 443\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:190326B6STR443.25.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706622026.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":53,"date":79,"source_url":80,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 18.03.2026 – 6 StR 437\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:180326B6STR437.25.0","2026-03-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE645142026.zip",{"title":82,"ecli":83,"leitsatz":53,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 24.02.2026 – 4 StR 541\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:240226B4STR541.25.0","2026-02-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605472026.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":53,"date":89,"source_url":90,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 17.02.2026 – 1 StR 312\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:170226B1STR312.25.0","2026-02-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE645012026.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":53,"date":94,"source_url":95,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 11.02.2026 – 2 StR 430\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:110226U2STR430.25.0","2026-02-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615172026.zip",{"title":97,"ecli":98,"leitsatz":53,"date":99,"source_url":100,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 28.01.2026 – 4 StR 632\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:280126B4STR632.25.0","2026-01-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704642026.zip",false]