[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-241a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279941,"§ 241a","241a","Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden","Hauptverhandlung","(1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt.\n(2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können verlangen, daß der Vorsitzende den Zeugen weitere Fragen stellt. Der Vorsitzende kann diesen Personen eine unmittelbare Befragung der Zeugen gestatten, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen ein Nachteil für das Wohl der Zeugen nicht zu befürchten ist.\n(3) § 241 Abs. 2 gilt entsprechend.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Hauptverhandlung - § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden\n\n(1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt.\n(2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können verlangen, daß der Vorsitzende den Zeugen weitere Fragen stellt. Der Vorsitzende kann diesen Personen eine unmittelbare Befragung der Zeugen gestatten, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen ein Nachteil für das Wohl der Zeugen nicht zu befürchten ist.\n(3) § 241 Abs. 2 gilt entsprechend.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Sechster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 241","Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden","241",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 240","Fragerecht","240",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 239","Kreuzverhör","239",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 242","Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen","242",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 243","Gang der Hauptverhandlung","243",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 244","Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen","244",[],false]