[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-246":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":66},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279946,"§ 246","246","Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung","Hauptverhandlung","(1) Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden sei.\n(2) Ist jedoch ein zu vernehmender Zeuge oder Sachverständiger dem Gegner des Antragstellers so spät namhaft gemacht oder eine zu beweisende Tatsache so spät vorgebracht worden, daß es dem Gegner an der zur Einziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat, so kann er bis zum Schluß der Beweisaufnahme die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Zweck der Erkundigung beantragen.\n(3) Dieselbe Befugnis haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bei den auf Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts geladenen Zeugen oder Sachverständigen.\n(4) Über die Anträge entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Hauptverhandlung - § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung\n\n(1) Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden sei.\n(2) Ist jedoch ein zu vernehmender Zeuge oder Sachverständiger dem Gegner des Antragstellers so spät namhaft gemacht oder eine zu beweisende Tatsache so spät vorgebracht worden, daß es dem Gegner an der zur Einziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat, so kann er bis zum Schluß der Beweisaufnahme die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Zweck der Erkundigung beantragen.\n(3) Dieselbe Befugnis haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bei den auf Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts geladenen Zeugen oder Sachverständigen.\n(4) Über die Anträge entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Sechster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 245","Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel","245",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 244","Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen","244",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 243","Gang der Hauptverhandlung","243",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 246a","Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung","246a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 247","Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen","247",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 247a","Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen","247a",[50,57,62],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 26.10.2023 – 5 StR 257\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:261023U5STR257.23.0",null,"2023-10-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE632852023.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 09.04.2019 – 4 StR 38\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:090419B4STR38.19.0","2019-04-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE606282019.zip",{"title":63,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":64,"source_url":65,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 03.08.2010 – 4 StR 192\u002F10","2010-08-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE100069615.zip",false]