[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-263":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279969,"§ 263","263","Abstimmung","Hauptverhandlung","(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.\n(2) Die Schuldfrage umfaßt auch solche vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen.\n(3) Die Schuldfrage umfaßt nicht die Voraussetzungen der Verjährung.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Hauptverhandlung - § 263 Abstimmung\n\n(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.\n(2) Die Schuldfrage umfaßt auch solche vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen.\n(3) Die Schuldfrage umfaßt nicht die Voraussetzungen der Verjährung.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Sechster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 262","Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen","262",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 261","Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung","261",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 260","Urteil","260",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 264","Gegenstand des Urteils","264",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 265","Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage","265",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 265a","Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen","265a",[],false]