[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-290":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279994,"§ 290","290","Vermögensbeschlagnahme","Verfahren gegen Abwesende","(1) Liegen gegen den Abwesenden, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Verdachtsgründe vor, die den Erlaß eines Haftbefehls rechtfertigen würden, so kann sein im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes befindliches Vermögen durch Beschluß des Gerichts mit Beschlag belegt werden.\n(2) Wegen Straftaten, die nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht sind, findet keine Vermögensbeschlagnahme statt.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren gegen Abwesende - § 290 Vermögensbeschlagnahme\n\n(1) Liegen gegen den Abwesenden, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Verdachtsgründe vor, die den Erlaß eines Haftbefehls rechtfertigen würden, so kann sein im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes befindliches Vermögen durch Beschluß des Gerichts mit Beschlag belegt werden.\n(2) Wegen Straftaten, die nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht sind, findet keine Vermögensbeschlagnahme statt.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Achter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 289","Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter","289",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 288","Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsortsanzeige","288",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 287","Benachrichtigung von Abwesenden","287",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 291","Bekanntmachung der Beschlagnahme","291",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 292","Wirkung der Bekanntmachung","292",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 293","Aufhebung der Beschlagnahme","293",[],false]