[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-293":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279997,"§ 293","293","Aufhebung der Beschlagnahme","Verfahren gegen Abwesende","(1) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn ihre Gründe weggefallen sind.\n(2) Die Aufhebung der Beschlagnahme ist auf dieselbe Weise bekannt zu machen, wie die Bekanntmachung der Beschlagnahme. Ist die Veröffentlichung nach § 291 im Bundesanzeiger erfolgt, ist zudem deren Löschung zu veranlassen; die Veröffentlichung der Aufhebung der Beschlagnahme im Bundesanzeiger ist nach Ablauf von einem Monat zu löschen.","STPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren gegen Abwesende - § 293 Aufhebung der Beschlagnahme\n\n(1) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn ihre Gründe weggefallen sind.\n(2) Die Aufhebung der Beschlagnahme ist auf dieselbe Weise bekannt zu machen, wie die Bekanntmachung der Beschlagnahme. Ist die Veröffentlichung nach § 291 im Bundesanzeiger erfolgt, ist zudem deren Löschung zu veranlassen; die Veröffentlichung der Aufhebung der Beschlagnahme im Bundesanzeiger ist nach Ablauf von einem Monat zu löschen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Zweites Buch","Achter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 292","Wirkung der Bekanntmachung","292",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 291","Bekanntmachung der Beschlagnahme","291",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 290","Vermögensbeschlagnahme","290",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 294","Verfahren nach Anklageerhebung","294",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 295","Sicheres Geleit","295",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 296","Rechtsmittelberechtigte","296",[],false]