[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-320":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280026,"§ 320","320","Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft","Berufung","Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat nach Ablauf der Frist zur Rechtfertigung die Geschäftsstelle ohne Rücksicht darauf, ob eine Rechtfertigung stattgefunden hat oder nicht, die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Diese stellt, wenn die Berufung von ihr eingelegt ist, dem Angeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung zu.","STPO - Rechtsmittel - Berufung - § 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft\n\nIst die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat nach Ablauf der Frist zur Rechtfertigung die Geschäftsstelle ohne Rücksicht darauf, ob eine Rechtfertigung stattgefunden hat oder nicht, die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Diese stellt, wenn die Berufung von ihr eingelegt ist, dem Angeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung zu.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Drittes Buch","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 319","Verspätete Einlegung","319",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 318","Berufungsbeschränkung","318",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 317","Berufungsbegründung","317",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 321","Aktenübermittlung an das Berufungsgericht","321",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 322","Verwerfung ohne Hauptverhandlung","322",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 322a","Entscheidung über die Annahme der Berufung","322a",[],false]