[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-330":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280037,"§ 330","330","Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters","Berufung","(1) Ist von dem gesetzlichen Vertreter die Berufung eingelegt worden, so hat das Gericht auch den Angeklagten zu der Hauptverhandlung zu laden.\n(2) Bleibt allein der gesetzliche Vertreter in der Hauptverhandlung aus, so ist ohne ihn zu verhandeln. Ist weder der gesetzliche Vertreter noch der Angeklagte noch ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins erschienen, so gilt § 329 Absatz 1 Satz 1 entsprechend; ist lediglich der Angeklagte nicht erschienen, so gilt § 329 Absatz 2 und 3 entsprechend.","STPO - Rechtsmittel - Berufung - § 330 Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters\n\n(1) Ist von dem gesetzlichen Vertreter die Berufung eingelegt worden, so hat das Gericht auch den Angeklagten zu der Hauptverhandlung zu laden.\n(2) Bleibt allein der gesetzliche Vertreter in der Hauptverhandlung aus, so ist ohne ihn zu verhandeln. Ist weder der gesetzliche Vertreter noch der Angeklagte noch ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins erschienen, so gilt § 329 Absatz 1 Satz 1 entsprechend; ist lediglich der Angeklagte nicht erschienen, so gilt § 329 Absatz 2 und 3 entsprechend.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Drittes Buch","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 329","Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung","329",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 328","Inhalt des Berufungsurteils","328",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 327","Umfang der Urteilsprüfung","327",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 331","Verbot der Verschlechterung","331",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 332","Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung","332",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 333","Zulässigkeit","333",[],false]