[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-375":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280087,"§ 375","375","Mehrere Privatklageberechtigte","Privatklage","(1) Sind wegen derselben Straftat mehrere Personen zur Privatklage berechtigt, so ist bei Ausübung dieses Rechts ein jeder von dem anderen unabhängig.\n(2) Hat jedoch einer der Berechtigten die Privatklage erhoben, so steht den übrigen nur der Beitritt zu dem eingeleiteten Verfahren, und zwar in der Lage zu, in der es sich zur Zeit der Beitrittserklärung befindet.\n(3) Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äußert zugunsten des Beschuldigten ihre Wirkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben.","STPO - Beteiligung des Verletzten am Verfahren - Privatklage - § 375 Mehrere Privatklageberechtigte\n\n(1) Sind wegen derselben Straftat mehrere Personen zur Privatklage berechtigt, so ist bei Ausübung dieses Rechts ein jeder von dem anderen unabhängig.\n(2) Hat jedoch einer der Berechtigten die Privatklage erhoben, so steht den übrigen nur der Beitritt zu dem eingeleiteten Verfahren, und zwar in der Lage zu, in der es sich zur Zeit der Beitrittserklärung befindet.\n(3) Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äußert zugunsten des Beschuldigten ihre Wirkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 374","Zulässigkeit; Privatklageberechtigte","374",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 373b","Begriff des Verletzten","373b",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 373a","Verfahren bei Strafbefehl","373a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 376","Anklageerhebung bei Privatklagedelikten","376",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 377","Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung","377",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 378","Beistand und Vertreter des Privatklägers","378",[],false]