[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-387":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280100,"§ 387","387","Vertretung in der Hauptverhandlung","Privatklage","(1) In der Hauptverhandlung kann auch der Angeklagte im Beistand eines Rechtsanwalts erscheinen oder sich auf Grund einer nachgewiesenen Vollmacht durch einen solchen vertreten lassen.\n(2) Die Vorschrift des § 139 gilt für den Anwalt des Klägers und für den des Angeklagten.\n(3) Das Gericht ist befugt, das persönliche Erscheinen des Klägers sowie des Angeklagten anzuordnen, auch den Angeklagten vorführen zu lassen.","STPO - Beteiligung des Verletzten am Verfahren - Privatklage - § 387 Vertretung in der Hauptverhandlung\n\n(1) In der Hauptverhandlung kann auch der Angeklagte im Beistand eines Rechtsanwalts erscheinen oder sich auf Grund einer nachgewiesenen Vollmacht durch einen solchen vertreten lassen.\n(2) Die Vorschrift des § 139 gilt für den Anwalt des Klägers und für den des Angeklagten.\n(3) Das Gericht ist befugt, das persönliche Erscheinen des Klägers sowie des Angeklagten anzuordnen, auch den Angeklagten vorführen zu lassen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 386","Ladung von Zeugen und Sachverständigen","386",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 385","Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht","385",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 384","Weiteres Verfahren","384",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 388","Widerklage","388",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 389","Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts","389",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 390","Rechtsmittel des Privatklägers","390",[],false]