[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-406f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280127,"§ 406f","406f","Verletztenbeistand","Sonstige Befugnisse des Verletzten","(1) Verletzte können sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Einem zur Vernehmung des Verletzten erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit gestattet.\n(2) Bei einer Vernehmung von Verletzten ist auf deren Antrag einer zur Vernehmung erschienenen Person ihres Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten, es sei denn, dass dies den Untersuchungszweck gefährden könnte. Die Entscheidung trifft die die Vernehmung leitende Person; die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Gründe einer Ablehnung sind aktenkundig zu machen.","STPO - Beteiligung des Verletzten am Verfahren - Sonstige Befugnisse des Verletzten - § 406f Verletztenbeistand\n\n(1) Verletzte können sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Einem zur Vernehmung des Verletzten erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit gestattet.\n(2) Bei einer Vernehmung von Verletzten ist auf deren Antrag einer zur Vernehmung erschienenen Person ihres Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten, es sei denn, dass dies den Untersuchungszweck gefährden könnte. Die Entscheidung trifft die die Vernehmung leitende Person; die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Gründe einer Ablehnung sind aktenkundig zu machen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Fünftes Buch","Fünfter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 406e","Akteneinsicht","406e",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 406d","Auskunft über den Stand des Verfahrens","406d",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 406c","Wiederaufnahme des Verfahrens","406c",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 406g","Psychosoziale Prozessbegleitung","406g",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 406h","Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten","406h",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 406i","Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren","406i",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 24.07.2025 – 2 BvR 424\u002F24","ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250724.2bvr042424",null,"2025-07-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE462782501.zip","rechtsprechung",false]