[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-406k":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280132,"§ 406k","406k","Weitere Informationen","Sonstige Befugnisse des Verletzten","(1) Die Informationen nach den §§ 406i und 406j sollen jeweils Angaben dazu enthalten, 1.an welche Stellen sich die Verletzten wenden können, um die beschriebenen Möglichkeiten wahrzunehmen, und\n2.wer die beschriebenen Angebote gegebenenfalls erbringt.\n(2) Liegen die Voraussetzungen einer bestimmten Befugnis im Einzelfall offensichtlich nicht vor, kann die betreffende Unterrichtung unterbleiben. Gegenüber Verletzten, die keine zustellungsfähige Anschrift angegeben haben, besteht keine schriftliche Hinweispflicht.","STPO - Beteiligung des Verletzten am Verfahren - Sonstige Befugnisse des Verletzten - § 406k Weitere Informationen\n\n(1) Die Informationen nach den §§ 406i und 406j sollen jeweils Angaben dazu enthalten, 1.an welche Stellen sich die Verletzten wenden können, um die beschriebenen Möglichkeiten wahrzunehmen, und\n2.wer die beschriebenen Angebote gegebenenfalls erbringt.\n(2) Liegen die Voraussetzungen einer bestimmten Befugnis im Einzelfall offensichtlich nicht vor, kann die betreffende Unterrichtung unterbleiben. Gegenüber Verletzten, die keine zustellungsfähige Anschrift angegeben haben, besteht keine schriftliche Hinweispflicht.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Fünftes Buch","Fünfter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 406j","Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens","406j",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 406i","Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren","406i",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 406h","Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten","406h",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 406l","Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten","406l",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 407","Zulässigkeit","407",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 408","Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag","408",[],false]