[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-459d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280194,"§ 459d","459d","Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe","Strafvollstreckung","(1) Das Gericht kann anordnen, daß die Vollstreckung der Geldstrafe ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn 1.in demselben Verfahren Freiheitsstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder\n2.in einem anderen Verfahren Freiheitsstrafe verhängt ist und die Voraussetzungen des § 55 des Strafgesetzbuches nicht vorliegen\nund die Vollstreckung der Geldstrafe die Wiedereingliederung des Verurteilten erschweren kann.\n(2) Das Gericht kann eine Entscheidung nach Absatz 1 auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens treffen.","STPO - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens - Strafvollstreckung - § 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe\n\n(1) Das Gericht kann anordnen, daß die Vollstreckung der Geldstrafe ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn 1.in demselben Verfahren Freiheitsstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder\n2.in einem anderen Verfahren Freiheitsstrafe verhängt ist und die Voraussetzungen des § 55 des Strafgesetzbuches nicht vorliegen\nund die Vollstreckung der Geldstrafe die Wiedereingliederung des Verurteilten erschweren kann.\n(2) Das Gericht kann eine Entscheidung nach Absatz 1 auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens treffen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Siebentes Buch","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 459c","Beitreibung der Geldstrafe","459c",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 459b","Anrechnung von Teilbeträgen","459b",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 459a","Bewilligung von Zahlungserleichterungen","459a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 459e","Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe","459e",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 459f","Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe","459f",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 459g","Vollstreckung von Nebenfolgen","459g",[],false]