[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-464c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280220,"§ 464c","464c","Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten","Kosten des Verfahrens","Ist für einen Angeschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig, hör- oder sprachbehindert ist, ein Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen worden, so werden die dadurch entstandenen Auslagen dem Angeschuldigten auferlegt, soweit er diese durch schuldhafte Säumnis oder in sonstiger Weise schuldhaft unnötig verursacht hat; dies ist außer im Falle des § 467 Abs. 2 ausdrücklich auszusprechen.","STPO - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens - Kosten des Verfahrens - § 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten\n\nIst für einen Angeschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig, hör- oder sprachbehindert ist, ein Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen worden, so werden die dadurch entstandenen Auslagen dem Angeschuldigten auferlegt, soweit er diese durch schuldhafte Säumnis oder in sonstiger Weise schuldhaft unnötig verursacht hat; dies ist außer im Falle des § 467 Abs. 2 ausdrücklich auszusprechen.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Siebentes Buch","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 464b","Kostenfestsetzung","464b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 464a","Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen","464a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 464","Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde","464",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 464d","Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen","464d",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 465","Kostentragungspflicht des Verurteilten","465",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 466","Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner","466",[],false]