[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-466":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280223,"§ 466","466","Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner","Kosten des Verfahrens","Mitangeklagte, gegen die in bezug auf dieselbe Tat auf Strafe erkannt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird, haften für die Auslagen als Gesamtschuldner. Dies gilt nicht für die durch die Tätigkeit eines bestellten Verteidigers oder eines Dolmetschers und die durch die Vollstreckung, die einstweilige Unterbringung oder die Untersuchungshaft entstandenen Kosten sowie für Auslagen, die durch Untersuchungshandlungen, die ausschließlich gegen einen Mitangeklagten gerichtet waren, entstanden sind.","STPO - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens - Kosten des Verfahrens - § 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner\n\nMitangeklagte, gegen die in bezug auf dieselbe Tat auf Strafe erkannt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird, haften für die Auslagen als Gesamtschuldner. Dies gilt nicht für die durch die Tätigkeit eines bestellten Verteidigers oder eines Dolmetschers und die durch die Vollstreckung, die einstweilige Unterbringung oder die Untersuchungshaft entstandenen Kosten sowie für Auslagen, die durch Untersuchungshandlungen, die ausschließlich gegen einen Mitangeklagten gerichtet waren, entstanden sind.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Siebentes Buch","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 465","Kostentragungspflicht des Verurteilten","465",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 464d","Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen","464d",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 464c","Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten","464c",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 467","Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung","467",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 467a","Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme","467a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 468","Kosten bei Straffreierklärung","468",[],false]