[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-496":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1280257,"§ 496","496","Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte","Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten","(1) Das Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte oder in elektronischen Aktenkopien ist zulässig, soweit dies für die Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist.\n(2) Dabei sind 1.die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gerecht zu werden, und\n2.die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten, insbesondere die Daten ständig verfügbar zu halten und Vorkehrungen gegen einen Datenverlust zu treffen.\n(3) Elektronische Akten und elektronische Aktenkopien sind keine Dateisysteme im Sinne des Zweiten Abschnitts.","STPO - Schutz und Verwendung von Daten - Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten - § 496 Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte\n\n(1) Das Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte oder in elektronischen Aktenkopien ist zulässig, soweit dies für die Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist.\n(2) Dabei sind 1.die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gerecht zu werden, und\n2.die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten, insbesondere die Daten ständig verfügbar zu halten und Vorkehrungen gegen einen Datenverlust zu treffen.\n(3) Elektronische Akten und elektronische Aktenkopien sind keine Dateisysteme im Sinne des Zweiten Abschnitts.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Achtes Buch","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 495","Auskunft an betroffene Personen","495",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 494","Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten; Verordnungsermächtigung","494",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 493","Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen","493",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 497","Datenverarbeitung im Auftrag","497",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 498","Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten","498",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 499","Löschung elektronischer Aktenkopien","499",[],false]