[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-81d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279680,"§ 81d","81d","Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts","Sachverständige und Augenschein","(1) Kann die körperliche Untersuchung das Schamgefühl verletzen, so wird sie von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen. Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch, die Untersuchung einer Person oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. Auf Verlangen der betroffenen Person soll eine Person des Vertrauens zugelassen werden. Die betroffene Person ist auf die Regelungen der Sätze 2 und 3 hinzuweisen.\n(2) Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die betroffene Person in die Untersuchung einwilligt.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Sachverständige und Augenschein - § 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts\n\n(1) Kann die körperliche Untersuchung das Schamgefühl verletzen, so wird sie von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen. Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch, die Untersuchung einer Person oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. Auf Verlangen der betroffenen Person soll eine Person des Vertrauens zugelassen werden. Die betroffene Person ist auf die Regelungen der Sätze 2 und 3 hinzuweisen.\n(2) Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die betroffene Person in die Untersuchung einwilligt.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Siebter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 81c","Untersuchung anderer Personen","81c",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 81b","Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten","81b",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 81a","Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe","81a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 81e","Molekulargenetische Untersuchung","81e",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 81f","Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung","81f",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 81g","DNA-Identitätsfeststellung","81g",[],false]