[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stpo-88":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stpo","Strafprozeßordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstpo\u002Fxml.zip",1279691,"§ 88","88","Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung","Sachverständige und Augenschein","(1) Vor der Leichenöffnung soll die Identität des Verstorbenen festgestellt werden. Zu diesem Zweck können insbesondere Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, befragt und Maßnahmen erkennungsdienstlicher Art durchgeführt werden. Zur Feststellung der Identität und des Geschlechts sind die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zulässig; für die molekulargenetische Untersuchung gilt § 81f Abs. 2 entsprechend.\n(2) Ist ein Beschuldigter vorhanden, so soll ihm die Leiche zur Anerkennung vorgezeigt werden.","STPO - Allgemeine Vorschriften - Sachverständige und Augenschein - § 88 Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung\n\n(1) Vor der Leichenöffnung soll die Identität des Verstorbenen festgestellt werden. Zu diesem Zweck können insbesondere Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, befragt und Maßnahmen erkennungsdienstlicher Art durchgeführt werden. Zur Feststellung der Identität und des Geschlechts sind die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zulässig; für die molekulargenetische Untersuchung gilt § 81f Abs. 2 entsprechend.\n(2) Ist ein Beschuldigter vorhanden, so soll ihm die Leiche zur Anerkennung vorgezeigt werden.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Siebter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 87","Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche","87",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 86","Richterlicher Augenschein","86",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 85","Sachverständige Zeugen","85",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 89","Umfang der Leichenöffnung","89",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 90","Öffnung der Leiche eines Neugeborenen","90",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 91","Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung","91",[],false]