[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-strbaumstrv_2009-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"strbaumstrv_2009","Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-02-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstrbaumstrv_2009\u002Fxml.zip",1280435,"§ 6","6","Situationsaufgabe",null,"(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk.\n(2) Als Situationsaufgabe sind eine vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene Verkehrsfläche und eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herzustellen oder zu vervollständigen. Die ausgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren.\n(3) Für den Bereich der Verkehrsflächen kommen insbesondere 1.Pflaster-, Asphalt- und Betondecken sowie Plattenbeläge,\n2.künstliche und natürliche Steine sowie Platten, Bord- und Einfassungssteine,\n3.Absteckungen und Höhenmessungen,\n4.Entwässerungskanäle und -leitungen, Dränung und\n5.Baustellensicherungen,\nals Bau- und Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere 1.Bauwerke aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sowie\n2.Baugrubensicherungen\nin Betracht.\n(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.","STRBAUMSTRV_2009 - § 6 Situationsaufgabe\n\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk.\n(2) Als Situationsaufgabe sind eine vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene Verkehrsfläche und eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herzustellen oder zu vervollständigen. Die ausgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren.\n(3) Für den Bereich der Verkehrsflächen kommen insbesondere 1.Pflaster-, Asphalt- und Betondecken sowie Plattenbeläge,\n2.künstliche und natürliche Steine sowie Platten, Bord- und Einfassungssteine,\n3.Absteckungen und Höhenmessungen,\n4.Entwässerungskanäle und -leitungen, Dränung und\n5.Baustellensicherungen,\nals Bau- und Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere 1.Bauwerke aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sowie\n2.Baugrubensicherungen\nin Betracht.\n(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Gliederung des Teils I","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung","9",[],false]