[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-strlschg-54":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"strlschg","Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstrlschg\u002Fxml.zip",1280591,"§ 54","54","Beendigung der angezeigten Tätigkeit","Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung","Wer eine nach § 50 Absatz 1 oder § 52 Absatz 1 angezeigte Tätigkeit beendet oder derart verändert, dass die effektive Dosis, die das fliegende oder raumfahrende Personal durch kosmische Strahlung erhält, 1 Millisievert im Kalenderjahr nicht mehr überschreiten kann, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.","STRLSCHG - Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen - Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung - § 54 Beendigung der angezeigten Tätigkeit\n\nWer eine nach § 50 Absatz 1 oder § 52 Absatz 1 angezeigte Tätigkeit beendet oder derart verändert, dass die effektive Dosis, die das fliegende oder raumfahrende Personal durch kosmische Strahlung erhält, 1 Millisievert im Kalenderjahr nicht mehr überschreiten kann, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 7",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 53","Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen","53",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 52","Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen","52",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 51","Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen","51",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 55","Abschätzung der Exposition","55",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 56","Anzeige","56",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 57","Prüfung der angezeigten Tätigkeit","57",[],false]