[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-strlschg-58":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"strlschg","Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstrlschg\u002Fxml.zip",1280595,"§ 58","58","Beendigung der angezeigten Tätigkeit","Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität","Wer eine nach § 56 Absatz 1 Satz 1 angezeigte Tätigkeit beendet oder derart verändert, dass eine Abschätzung nach § 55 Absatz 1 Satz 2 ergibt, dass die Körperdosis die Werte für die Einstufung als beruflich exponierte Person nicht mehr überschreiten kann, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.","STRLSCHG - Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen - Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität - Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität - § 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit\n\nWer eine nach § 56 Absatz 1 Satz 1 angezeigte Tätigkeit beendet oder derart verändert, dass eine Abschätzung nach § 55 Absatz 1 Satz 2 ergibt, dass die Körperdosis die Werte für die Einstufung als beruflich exponierte Person nicht mehr überschreiten kann, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 8","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 57","Prüfung der angezeigten Tätigkeit","57",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 56","Anzeige","56",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 55","Abschätzung der Exposition","55",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 59","Externe Tätigkeit","59",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 60","Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen","60",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 61","Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung","61",[],false]