[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-strlschg-66":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"strlschg","Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstrlschg\u002Fxml.zip",1280603,"§ 66","66","Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation","Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien","Besteht bei juristischen Personen das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, wer von ihnen die Verpflichtungen nach diesem Unterabschnitt wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder vertretungsberechtigter Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.","STRLSCHG - Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen - Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität - Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien - § 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation\n\nBesteht bei juristischen Personen das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, wer von ihnen die Verpflichtungen nach diesem Unterabschnitt wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder vertretungsberechtigter Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 8","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 65","Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung","65",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 64","Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken","64",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 63","In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung","63",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 67","Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige","67",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 68","Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot","68",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 69","Strahlenschutzverantwortlicher","69",[],false]