[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stug-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stug","Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstug\u002Fxml.zip",1281506,"§ 22","22","Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse","Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen","(1) Das Recht auf Beweiserhebung durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes erstreckt sich auch auf Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.\n(2) Absatz 1 gilt entsprechend für parlamentarische Untersuchungsausschüsse der Länder.","STUG - Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen - § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse\n\n(1) Das Recht auf Beweiserhebung durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes erstreckt sich auch auf Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.\n(2) Absatz 1 gilt entsprechend für parlamentarische Untersuchungsausschüsse der Länder.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Dritter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 21","Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen","21",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 20","Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen","20",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 19","Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften","19",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 23","Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr","23",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 24","Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften","24",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 25","Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste","25",[],false]