[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvfernlv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvfernlv","Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvfernlv\u002Fxml.zip",1281562,"§ 8","8","Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug",null,"(1) Die Erteilung der Betriebsbereichsgenehmigung bedarf eines Antrags des Halters bei der zuständigen Behörde.\n(2) Der Antrag muss enthalten: 1.die Darstellung des Betriebsbereichs nach Anlage 2 Nummer 1,\n2.die Betriebserlaubnis für das betreffende ferngelenkte Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1,\n3.die Benennung der fernlenkenden Personen, die für den Betrieb des betreffenden ferngelenkten Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehen,\n4.für jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen einen Nachweis über a)das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Absatz 1 Nummer 1,\nb)die erfolgte Schulung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und\nc)deren Einwilligung zur Vorlage der sie betreffenden Nachweise durch den Halter bei der zuständigen Behörde,\n5.die Bestätigung des Halters, dass jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen die übrigen Anforderungen nach § 10 erfüllt,\n6.die Dokumentationen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 2,\n7.eine Erklärung nebst Dokumentation, dass der Halter in der Lage ist, die Pflichten nach § 14 zu erfüllen und\n8.auf Anforderung der zuständigen Behörde weitere Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens der in § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen.\n(3) Nachträgliche Veränderungen in Bezug auf die Voraussetzungen nach Absatz 2, § 7 Absatz 2 oder § 10 Absatz 1 hat der Halter unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.","STVFERNLV - § 8 Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug\n\n(1) Die Erteilung der Betriebsbereichsgenehmigung bedarf eines Antrags des Halters bei der zuständigen Behörde.\n(2) Der Antrag muss enthalten: 1.die Darstellung des Betriebsbereichs nach Anlage 2 Nummer 1,\n2.die Betriebserlaubnis für das betreffende ferngelenkte Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1,\n3.die Benennung der fernlenkenden Personen, die für den Betrieb des betreffenden ferngelenkten Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehen,\n4.für jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen einen Nachweis über a)das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Absatz 1 Nummer 1,\nb)die erfolgte Schulung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und\nc)deren Einwilligung zur Vorlage der sie betreffenden Nachweise durch den Halter bei der zuständigen Behörde,\n5.die Bestätigung des Halters, dass jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen die übrigen Anforderungen nach § 10 erfüllt,\n6.die Dokumentationen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 2,\n7.eine Erklärung nebst Dokumentation, dass der Halter in der Lage ist, die Pflichten nach § 14 zu erfüllen und\n8.auf Anforderung der zuständigen Behörde weitere Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens der in § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen.\n(3) Nachträgliche Veränderungen in Bezug auf die Voraussetzungen nach Absatz 2, § 7 Absatz 2 oder § 10 Absatz 1 hat der Halter unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Widerruf der Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Marktüberwachung","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Widerruf der Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Anforderungen an die fernlenkende Person","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Sicherstellungspflichten des Halters in Bezug auf die Anforderungen an die fernlenkende Person","11",[],false]