[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvg-38a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvg","Straßenverkehrsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1909-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvg\u002Fxml.zip",1281688,"§ 38a","38a","Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke","Fahrzeugregister","(1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen zur Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, soweit sie durch Rechtsvorschriften angeordnet sind, übermittelt werden, wenn die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens allein mit anonymisierten Daten (§ 45) nicht möglich ist.\n(2) Für die Verwendung der Daten nach Absatz 1 finden die Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes und der Statistikgesetze der Länder Anwendung.","STVG - Fahrzeugregister - § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke\n\n(1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen zur Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, soweit sie durch Rechtsvorschriften angeordnet sind, übermittelt werden, wenn die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens allein mit anonymisierten Daten (§ 45) nicht möglich ist.\n(2) Für die Verwendung der Daten nach Absatz 1 finden die Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes und der Statistikgesetze der Länder Anwendung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 38","Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke","38",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 37c","Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission","37c",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 37b","Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015\u002F413","37b",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 38b","Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke","38b",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 39","Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen","39",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 39a","Auskunft über Daten","39a",[],false]