[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":106},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvg","Straßenverkehrsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1909-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvg\u002Fxml.zip",1281630,"§ 7","7","Haftung des Halters, Schwarzfahrt","Haftpflicht","(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.\n(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.\n(3) Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Kraftfahrzeug vom Halter überlassen worden ist.","STVG - Haftpflicht - § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt\n\n(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.\n(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.\n(3) Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Kraftfahrzeug vom Halter überlassen worden ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6g","Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen","6g",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6f","Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung","6f",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6e","Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung","6e",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Ausnahmen","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8a","Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses","8a",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Mitverschulden","9",[48,55,61,67,73,78,82,88,94,100],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 10.02.2026 – VI ZR 155\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:100226UVIZR155.25.0","Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 Satz 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem vertraglichen und deliktischen Haftungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat.","2026-02-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE703442026.zip","rechtsprechung",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 13.01.2026 – VI ZR 77\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:130126UVIZR77.25.0","Zur Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn beim sogenannten \"A-Modell\".","2026-01-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE700782026.zip",{"title":62,"ecli":63,"leitsatz":64,"date":65,"source_url":66,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 07.10.2025 – VI ZR 246\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:071025UVIZR246.24.0","1.    Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, wenn der Geschädigte (selbst) über ein zweites Fahrzeug (Zweitwagen) verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zumutbar ist.\n2.    Stellt ein durch den Unfall rechtlich nicht betroffener Dritter dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, schließt dies den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich nicht aus.\n3.    Ist der Dritte seinerseits durch den Unfall rechtlich betroffen, etwa weil das beschädigte Fahrzeug ihm gehört, und mietet er infolge des Unfalls ein Ersatzfahrzeug an, das er dem nutzungsberechtigten Geschädigten zur Verfügung stellt und dessen Nutzung diesem zumutbar ist, so schließt dies im Hinblick auf den dadurch ausgelösten Anspruch des Dritten gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung aus.","2025-10-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE724742025.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":70,"date":71,"source_url":72,"source_type":54},"BSG, Urt. v. 24.09.2025 – B 2 U 12\u002F23 R","ECLI:DE:BSG:2025:100925BB2U1223R0",null,"2025-09-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE132400115.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":58,"date":76,"source_url":77,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 01.07.2025 – VI ZR 147\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:010725UVIZR147.24.0","2025-07-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE721872025.zip",{"title":79,"ecli":80,"leitsatz":58,"date":76,"source_url":81,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 01.07.2025 – VI ZR 278\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:010725UVIZR278.24.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE722482025.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":85,"date":86,"source_url":87,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 25.03.2025 – VI ZR 174\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:250325UVIZR174.24.0","Macht ein Sicherungsgeber nach einem Verkehrsunfall einen an dem sicherungsübereigneten Fahrzeug entstandenen Sachschaden allein als fremden Schaden des Sicherungsnehmers in gewillkürter Prozessstandschaft gegenüber dem Unfallgegner geltend, sind im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Sicherungsnehmers maßgeblich.","2025-03-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE714602025.zip",{"title":89,"ecli":90,"leitsatz":91,"date":92,"source_url":93,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 28.01.2025 – VI ZR 300\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:280125UVIZR300.24.0","Bei fiktiver Schadensabrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen.","2025-01-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE707352025.zip",{"title":95,"ecli":96,"leitsatz":97,"date":98,"source_url":99,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 21.01.2025 – VI ZR 141\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:210125UVIZR141.24.1","Macht ein Leasingnehmer deliktische Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung des von ihm geleasten Fahrzeugs geltend, können zur Begründung sowohl eigene Ansprüche des Leasingnehmers wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachte Ansprüche des Leasinggebers in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Der Leasingnehmer muss zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, wessen Ansprüche er geltend macht.","2025-01-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE707412025.zip",{"title":101,"ecli":102,"leitsatz":103,"date":104,"source_url":105,"source_type":54},"BGH, Beschl. v. 10.12.2024 – VI ZR 323\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:101224BVIZR323.23.0","rechtliches Gehör\nZur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einem übereinstimmenden Verständnis eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung.","2024-12-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701532025.zip",false]