[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvg-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":66},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvg","Straßenverkehrsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1909-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvg\u002Fxml.zip",1281631,"§ 8","8","Ausnahmen","Haftpflicht","Die Vorschriften des § 7 gelten nicht, 1.wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2, das sich im autonomen Betrieb befindet,\n2.wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war oder\n3.wenn eine Sache beschädigt worden ist, die durch das Kraftfahrzeug befördert worden ist, es sei denn, dass eine beförderte Person die Sache an sich trägt oder mit sich führt.","STVG - Haftpflicht - § 8 Ausnahmen\n\nDie Vorschriften des § 7 gelten nicht, 1.wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2, das sich im autonomen Betrieb befindet,\n2.wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war oder\n3.wenn eine Sache beschädigt worden ist, die durch das Kraftfahrzeug befördert worden ist, es sei denn, dass eine beförderte Person die Sache an sich trägt oder mit sich führt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Haftung des Halters, Schwarzfahrt","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6g","Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen","6g",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6f","Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung","6f",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8a","Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses","8a",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Mitverschulden","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung","10",[48,55,61],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BGH, Beschl. v. 27.09.2022 – VI ZR 1327\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:270922BVIZR1327.20.0",null,"2022-09-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE678592022.zip","rechtsprechung",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 12.01.2021 – VI ZR 662\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:120121UVIZR662.20.0","Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers).","2021-01-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300402021.zip",{"title":62,"ecli":51,"leitsatz":63,"date":64,"source_url":65,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 05.10.2010 – VI ZR 286\u002F09","1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen .\n2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf .\n3.  Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus .","2010-10-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308732010.zip",false]