[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvollzg-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvollzg","Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvollzg\u002Fxml.zip",3772134,"§ 26","26","Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren","Besuche, Schriftwechsel sowie Urlaub, Ausgang und Ausführung aus besonderem Anlaß","Besuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten oder Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache sind zu gestatten. § 24 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Verteidiger mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen ist nicht zulässig. § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.","STVOLLZG - Vollzug der Freiheitsstrafe - Besuche, Schriftwechsel sowie Urlaub, Ausgang und Ausführung aus besonderem Anlaß - § 26 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren\n\nBesuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten oder Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache sind zu gestatten. § 24 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Verteidiger mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen ist nicht zulässig. § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Zweiter Abschnitt","Vierter Titel",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 25","Besuchsverbot","25",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 24","Recht auf Besuch","24",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 23","Grundsatz","23",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 27","Überwachung der Besuche","27",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 28","Recht auf Schriftwechsel","28",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 29","Überwachung des Schriftwechsels","29",[],false]