[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvollzg-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvollzg","Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvollzg\u002Fxml.zip",3772146,"§ 38","38","Unterricht","Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung","(1) Für geeignete Gefangene, die den Abschluß der Hauptschule nicht erreicht haben, soll Unterricht in den zum Hauptschulabschluß führenden Fächern oder ein der Sonderschule entsprechender Unterricht vorgesehen werden. Bei der beruflichen Ausbildung ist berufsbildender Unterricht vorzusehen; dies gilt auch für die berufliche Weiterbildung, soweit die Art der Maßnahme es erfordert.\n(2) Unterricht soll während der Arbeitszeit stattfinden.","STVOLLZG - Vollzug der Freiheitsstrafe - Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung - § 38 Unterricht\n\n(1) Für geeignete Gefangene, die den Abschluß der Hauptschule nicht erreicht haben, soll Unterricht in den zum Hauptschulabschluß führenden Fächern oder ein der Sonderschule entsprechender Unterricht vorgesehen werden. Bei der beruflichen Ausbildung ist berufsbildender Unterricht vorzusehen; dies gilt auch für die berufliche Weiterbildung, soweit die Art der Maßnahme es erfordert.\n(2) Unterricht soll während der Arbeitszeit stattfinden.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Zweiter Abschnitt","Fünfter Titel",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Zuweisung","37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 36","Gerichtliche Termine","36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 35","Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß","35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Abschlußzeugnis","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Arbeitspflicht","41",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 31.10.2019 – 2 BvR 1339\u002F19","ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191031.2bvr133919",null,"2019-10-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE434061901.zip","rechtsprechung",false]