[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvzo_2012-30c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvzo_2012","Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-04-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvzo_2012\u002Fxml.zip",1282122,"§ 30c","30c","Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme","Allgemeine Vorschriften","(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.\n(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.\n(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.\n(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km\u002Fh und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.","STVZO_2012 - Allgemeine Vorschriften - § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme\n\n(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.\n(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.\n(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.\n(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km\u002Fh und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 30b","Berechnung des Hubraums","30b",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 30a","Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors","30a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 30","Beschaffenheit der Fahrzeuge","30",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 30d","Kraftomnibusse","30d",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 31","Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge","31",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 31a","Fahrtenbuch","31a",[],false]