[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stvzo_2012-47c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stvzo_2012","Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-04-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstvzo_2012\u002Fxml.zip",1282184,"§ 47c","47c","Ableitung von Abgasen","Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger","Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.","STVZO_2012 - Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger - § 47c Ableitung von Abgasen\n\nDie Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 47","Abgase","47",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 46","Kraftstoffleitungen","46",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 45","Kraftstoffbehälter","45",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 47d","Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch","47d",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 47e","Genehmigung, Nachrüstung und Nachfüllen von Klimaanlagen","47e",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 47f","Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen","47f",[],false]