[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stzv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stzv","Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-11-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstzv\u002Fxml.zip",1282510,"§ 4","4","Zuständigkeit für die Entscheidung",null,"(1) Über einen Antrag auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung für alle Soldatinnen und Soldaten, für die es als Entlassungsdienststelle zuständig ist.\n(2) Im Übrigen entscheidet die Entlassungsdienststelle über einen Antrag aus dem Kreis des Personals, für das sie zuständig ist.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Entscheidung über 1.die Verlängerung,\n2.die Änderung und\n3.den Widerruf der Bewilligung sowie\n4.die vorzeitige Beendigung\neiner Teilzeitbeschäftigung.","STZV - § 4 Zuständigkeit für die Entscheidung\n\n(1) Über einen Antrag auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung für alle Soldatinnen und Soldaten, für die es als Entlassungsdienststelle zuständig ist.\n(2) Im Übrigen entscheidet die Entlassungsdienststelle über einen Antrag aus dem Kreis des Personals, für das sie zuständig ist.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Entscheidung über 1.die Verlängerung,\n2.die Änderung und\n3.den Widerruf der Bewilligung sowie\n4.die vorzeitige Beendigung\neiner Teilzeitbeschäftigung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Antragsverfahren","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausschlüsse und Beschränkungen","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Bewilligung oder Ablehnung des Antrages","7",[],false]