[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stzv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stzv","Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-11-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstzv\u002Fxml.zip",1282515,"§ 9","9","Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit",null,"Bei einer Teilzeitbeschäftigung können Freistellungszeiten zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden (Blockmodell), sofern dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Wird die Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, können Freistellungszeiten von bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Freistellungsphase ganz oder teilweise in die letzten drei Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 des Soldatengesetzes) fallen würde.","STZV - § 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit\n\nBei einer Teilzeitbeschäftigung können Freistellungszeiten zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden (Blockmodell), sofern dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Wird die Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, können Freistellungszeiten von bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Freistellungsphase ganz oder teilweise in die letzten drei Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 des Soldatengesetzes) fallen würde.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Bewilligung oder Ablehnung des Antrages","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Ausschlüsse und Beschränkungen","6",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung","10",[],false]