[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sug-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sug","Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-06-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsug\u002Fxml.zip",1282563,"§ 38","38","Beteiligung am Such- und Rettungsdienst","Allgemeine Vorschriften","Die Bundesstelle wirkt beim Such- und Rettungsdienst mit, indem sie hierfür erforderliche Informationen auf Anfrage beschafft oder vorhandene hierfür erforderliche Informationen an die am Such- und Rettungsdienst beteiligten Personen und Stellen übermittelt. Vor der Einstellung der Suche nach einem vermissten Schiff ist zwischen der für die Koordinierung des Such- und Rettungsdienstes zuständigen Stelle und der Bundesstelle Einvernehmen herzustellen.","SUG - Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems - Allgemeine Vorschriften - § 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst\n\nDie Bundesstelle wirkt beim Such- und Rettungsdienst mit, indem sie hierfür erforderliche Informationen auf Anfrage beschafft oder vorhandene hierfür erforderliche Informationen an die am Such- und Rettungsdienst beteiligten Personen und Stellen übermittelt. Vor der Einstellung der Suche nach einem vermissten Schiff ist zwischen der für die Koordinierung des Such- und Rettungsdienstes zuständigen Stelle und der Bundesstelle Einvernehmen herzustellen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 7",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr","37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 36","Aufbewahrungs- und Löschungsfristen","36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 35","Übermittlung an öffentliche Stellen","35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Bußgeldvorschriften","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Einschränkung von Grundrechten","41",[],false]