[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sug-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sug","Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-06-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsug\u002Fxml.zip",1282531,"§ 6","6","Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte","Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen","Die Seeunfälle im Sinne von § 4 sind nach Maßgabe des Schiffssicherheitsgesetzes und der darin aufgeführten internationalen Schiffssicherheitsregelungen sowie der Schiffssicherheitsverordnung auf Veranlassung der beim Betrieb eines Schiffes nach dem Schiffssicherheitsgesetz für die Sicherheitsorganisation Verantwortlichen unverzüglich zu analysieren und zu untersuchen mit dem Ziel, das Konzept des Unternehmens für die Organisation von Sicherheitsanforderungen zur Gewährleistung eines sicheren Schiffsbetriebs und die Verhütung der Meeresverschmutzung nach Maßgabe der Ergebnisse der Untersuchung anzupassen.","SUG - Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen - § 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte\n\nDie Seeunfälle im Sinne von § 4 sind nach Maßgabe des Schiffssicherheitsgesetzes und der darin aufgeführten internationalen Schiffssicherheitsregelungen sowie der Schiffssicherheitsverordnung auf Veranlassung der beim Betrieb eines Schiffes nach dem Schiffssicherheitsgesetz für die Sicherheitsorganisation Verantwortlichen unverzüglich zu analysieren und zu untersuchen mit dem Ziel, das Konzept des Unternehmens für die Organisation von Sicherheitsanforderungen zur Gewährleistung eines sicheren Schiffsbetriebs und die Verhütung der Meeresverschmutzung nach Maßgabe der Ergebnisse der Untersuchung anzupassen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3","9",[],false]