[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sverslv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sverslv","Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsverslv\u002Fxml.zip",1282742,"§ 7","7","Vorbehalt",null,"Die Versorgungsleistungen stehen unter dem Vorbehalt, daß die sich aufgrund von Einkommensanrechnungen ergebenden Überzahlungen zurückzuzahlen sind. Dies gilt auch für die Anrechnung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für den Wegfall der Versorgungsleistung mit Beginn einer Rente wegen Alters oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres sowie für den Wegfall aufgrund des § 13 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes.","SVERSLV - § 7 Vorbehalt\n\nDie Versorgungsleistungen stehen unter dem Vorbehalt, daß die sich aufgrund von Einkommensanrechnungen ergebenden Überzahlungen zurückzuzahlen sind. Dies gilt auch für die Anrechnung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für den Wegfall der Versorgungsleistung mit Beginn einer Rente wegen Alters oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres sowie für den Wegfall aufgrund des § 13 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Ruhen der Versorgungsleistung","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Anrechnungsfreibetrag","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Einkommensänderung","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Mitwirkungspflichten, Verfahren","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8a","Leistungen öffentlich-rechtlicher Art","8a",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Rückforderung von Versorgungsleistungen","9",[],false]