[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svg_2025-36":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svg_2025","Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvg_2025\u002Fxml.zip",3772352,"§ 36","36","Sonstige Zeiten","Ruhegehalt","Die Zeit, während der eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat vor dem Eintritt in die Bundeswehr 1.besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung für ihre oder seine Verwendung in einem Fachgebiet in der Bundeswehr bilden, oder\n2.als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes tätig gewesen ist,\nkann als ruhegehaltfähige Dienstzeit, jedoch höchstens bis zur Hälfte und in der Regel nicht über zehn Jahre hinaus, berücksichtigt werden.","SVG_2025 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten - Ruhegehalt - § 36 Sonstige Zeiten\n\nDie Zeit, während der eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat vor dem Eintritt in die Bundeswehr 1.besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung für ihre oder seine Verwendung in einem Fachgebiet in der Bundeswehr bilden, oder\n2.als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes tätig gewesen ist,\nkann als ruhegehaltfähige Dienstzeit, jedoch höchstens bis zur Hälfte und in der Regel nicht über zehn Jahre hinaus, berücksichtigt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 35","Ausbildungszeiten","35",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 34","Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst","34",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 33","Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit","33",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 37","Nicht zu berücksichtigende Zeiten","37",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 38","Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet","38",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 39","Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung","39",[],false]