[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svg_2025-61":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svg_2025","Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvg_2025\u002Fxml.zip",3772379,"§ 61","61","Hinterbliebene von Soldatinnen","Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten","Bei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld. Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.","SVG_2025 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten - § 61 Hinterbliebene von Soldatinnen\n\nBei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld. Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 60","Bezüge bei Verschollenheit","60",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 59","Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten","59",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 58","Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten","58",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 62","Anwendungsbereich","62",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 63","Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft","63",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 64","Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag","64",[],false]