[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svg_2025-78":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svg_2025","Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvg_2025\u002Fxml.zip",3772399,"§ 78","78","Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung","Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen","Kommt eine Soldatin im Ruhestand oder ein Soldat im Ruhestand entgegen den Vorschriften des § 50 Absatz 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes und des § 51 des Soldatengesetzes einer erneuten Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten schuldhaft nicht nach, obwohl sie oder er auf die Folgen eines solchen Verhaltens schriftlich oder elektronisch hingewiesen worden ist, so verliert sie oder er für diese Zeit ihre oder seine Versorgungsbezüge und einen Anspruch auf Berufsförderung. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt ihren Verlust fest. Eine wehrstrafrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen.","SVG_2025 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen - § 78 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung\n\nKommt eine Soldatin im Ruhestand oder ein Soldat im Ruhestand entgegen den Vorschriften des § 50 Absatz 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes und des § 51 des Soldatengesetzes einer erneuten Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten schuldhaft nicht nach, obwohl sie oder er auf die Folgen eines solchen Verhaltens schriftlich oder elektronisch hingewiesen worden ist, so verliert sie oder er für diese Zeit ihre oder seine Versorgungsbezüge und einen Anspruch auf Berufsförderung. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt ihren Verlust fest. Eine wehrstrafrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 77","Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung","77",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 76a","Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen","76a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 76","Abzug für Pflegeleistungen","76",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 79","Entziehung der Versorgung","79",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 80","Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene","80",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 81","Anzeigepflicht","81",[],false]